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Der zweite Schritt, den wir gehen können, zeigt sich oft erst, wenn wir den ersten Schritt ins Dunkle hinein gewagt haben.

Carl Friedrich Freiherr von Weizsäcker

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Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
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BÄK: Ja zur elektronischen Gesundheitskarte

Nachricht vom: 15.12.2009


Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) will sich an der Bestandsaufnahme der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aktiv beteiligen und ihre Expertise in die Etablierung einer medizinischen Telematikinfrastruktur einbringen.

„Wir müssen wegkommen von der technik- und politikgetriebenen Diskussion und wieder die medizinischen Anwendungen in den Fokus nehmen, die der Patientenversorgung dienen“, so Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer.

Seiner Ansicht nach muss die Neuausrichtung die Zielsetzung verfolgen, behandlungsrelevante Daten wie Arztbriefe oder Befunde auf hochsicheren Wegen immer an dem Ort verfügbar zu haben, an dem der Patient das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen muss. „Das würde für mehr Vertrauen und Akzeptanz auch bei der Ärzteschaft sorgen und auch der Qualität der Patientenversorgung zugute kommen“, betont Bartmann.

Dazu müsse die Gesamtarchitektur der Telematikinfrastruktur jedoch nicht nur den Anforderungen des Praxisalltags gerecht werden, sondern auch durch neue, insbesondere telemedizinische Anwendungen wie Telemonitoring und Telekonsultation erweiterbar sein. Die aktuelle Architektur lasse solche Anwendungen jedoch nicht zu.

Der Hauptgeschäftsführer der BÄK, Christoph Fuchs, hatte sich am Montagabend ebenfalls zustimmend geäußert: „Wir wollen an der elektronischen Gesundheitskarte festhalten, weil wir sie auf Dauer für unverzichtbar halten.“ Allerdings müsse man sinnvolle Anwendungen behutsam in geordneten Teilschritten einführen.

Fuchs ergänzte, angesichts des sich abzeichnenden Ärztemangels müsse man sich „stärker auf die Telemedizin besinnen“. Die BÄK will im nächsten Jahr den Erfahrungsaustausch von Anwendern telemedizinischer Projekte fördern. Dabei sollen auch Fragen des Datenschutzes, der Finanzierung und der Rechtssicherheit angesprochen werden.


Quelle:http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39352/ (Deutsches Ärzteblatt )


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Glossar / Lexikon der Medizininformatik und des Gesundheitswesens

OP bedeutet Operation oder Opersationssaal. Darin wird eine Weber A, Weber B oder Weber C operiert. Bei diesen Operationen wird offen ein Bruch des Außenknöchels mittels Osteosynthese fixiert. Kostenlos oder Gratis ist dies nicht. An der Operation ist ein Operateur und ein OP-Pfleger/OP-Schwester beteiligt. Eine Antibiotika Therapie ist meist nicht erforderlich. Trotzdem erfolgt die Behandlung nicht ambulant sondern stationär.
Ein Erbgang kann sowohl dominant als auch rezessiv sein.
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