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Gesundheitskarte
Gemeinsame Selbstverwaltung einigt sich auf Einführung der Kartenterminals für Ärzte

Nachricht vom: 18.02.2008


Berlin, 18. Februar 2008 – Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die erste Stufe einer Finanzierungsvereinbarung beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen geeinigt. Sie bezieht sich auf die stationären und mobilen Kartenterminals, die die sogenannte SICCT/eHealth-Spezifikation erfüllen. Jede Arztpraxis wird für die Ausstattung mit diesen Geräten die entsprechenden Pauschalen erhalten. Diese Regelung gilt auch für Zweitgeräte, sofern sie in genehmigten Zweigpraxen und ausgelagerten Praxisstätten zum Einsatz kommen.

Die Kostenträger haben sich zudem verpflichtet, installationsbedingte Aufwendungen inklusive Anpassung der Praxisverwaltungssoftware mit zu finanzieren. Laut Vereinbarung werden die Praxen dafür ebenfalls einen Zuschlag bekommen. Spätestens einen Monat vor Beginn der Ausstattung werden die Spitzenverbände und die KBV die Höhe der Pauschalen bekanntgeben.

„Wir haben den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten Kostenneutralität versprochen, und genau dieses wichtige Ziel haben wir auch erreicht“, kommentierte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV. „Die Übereinkunft ist eine gute Lösung, weil sie die Finanzierung notwendiger Investitionen wirtschaftlich sinnvoll regelt“, sagte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorsitzender des Vorstands des AOK-Bundesverbands.

„Ich begrüße die erzielte Einigung. Sie ist ein wichtiger Schritt für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie schafft Investitionssicherheit bei den Ärzten und setzt auch für die Hersteller der Terminals das erwartete Signal, die Kartenterminals wie von ihnen
zugesagt zeitgerecht bereitstellen zu können“, erklärte Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG).


Quelle:http://www.kbv.de/presse/11710.html (Kassenärztliche Bundesvereinigung )


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Glossar / Lexikon der Medizininformatik und des Gesundheitswesens

OP bedeutet Operation oder Opersationssaal. Darin wird eine Weber A, Weber B oder Weber C operiert. Bei diesen Operationen wird offen ein Bruch des Außenknöchels mittels Osteosynthese fixiert. Kostenlos oder Gratis ist dies nicht. An der Operation ist ein Operateur und ein OP-Pfleger/OP-Schwester beteiligt. Eine Antibiotika Therapie ist meist nicht erforderlich. Trotzdem erfolgt die Behandlung nicht ambulant sondern stationär.
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