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Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
Die Gesundheitsökonomie wird in Deutschland zunehmend wichtiger. In der ärztlichen Approbationsordnung wird die Kompetenz der Ärzte in diesem Bereich genauso gefordert wie ihre Kompetenz in den klinischen Fächern wie Anästhesiologie und Notfallmedizin, Radiologie oder Infektiologie.Ziel des geplanten Werkes ist die anwendungsorientierte Darstellung gesundheitsökonomischer Arbeitsweisen für die mit dem Ressourcenverbrauch im Gesundheitswesen Beschäftigten wie Krankenhausärzte etc. Das Werk vermittelt dem Leser einerseits die theoretischen Grundlagen der Gesundheitsökonomie mit allen relevanten Fragestellungen und Definitionen. Andererseits wird in gleichem Umfang anhand von Beispielen der Praxisbezug hergestellt. Zielgruppen/Target groups: Krankenhausärzte, Krankenkassen, Verbände, Ministerien
von: Reinhard Rychlik




Prozesskostenrechnung und Prozessoptimierung im Krankenhaus. Eine Praxisanleitung in sieben Schritten
Im Zuge der Einführung des DRG-Systems wird die kostengünstige Leistungserbringung zum zentralen Aspekt. Mithilfe der Prozesskostenrechnung lassen sich nicht nur die Kosten sachgerecht ermitteln, sondern werden gleichzeitig Ansätze für Kostenreduzierungen sichtbar. Der Autor stellt hier die Grundlagen der Prozesskostenrechnung dar und geht auf die Prozesskostenrechnung als Mittel des Qualitätsmanagements ein. Anschließend wird das Vorgehen bei der Prozessorientierung und Prozessoptimierung in sieben Schritten aufgezeigt und ein Ausblick auf das prozessoptimierte Krankenhaus im zukünftigen Gesundheitswesen und Wettbewerb gegeben. Ziel des Autors ist es, den Leser bei der Umsetzung der Projekte zur Prozessorientierung und -kostenrechnung so weit wie möglich zu begleiten, häufig auftretende Probleme beispielhaft darzustellen und Tipps für den Umgang mit diesen Problemen zu geben. Der Autor: Dipl.-Kaufmann Harald Kothe-Zimmermann, langjähriger Geschäftsführer von großen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein. Zielgruppen: Ärztliche Direktoren, Chefärzte, Pflegedienstleitungen, Kaufmännische Leiter, Controller, Medizincontroller.
von: Harald Kothe-Zimmermann





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Krankheit „Gesundheitskarte“

Nachricht vom: 13.02.2009

Quelle:http://www.regensburg-digital.de/?p=2261 (regensburg-digital.de )

Wer derzeit von seiner Krankenkasse aufgefordert wird, ein Foto für die „elektronische Gesundheitskarte“ (eGK bzw. e-Card) zu schicken, könnte das wohl erst einmal gelassen ignorieren. Denn möglicherweise scheitert dieses Projekt des Bundesministeriums für Gesundheit an einem aktuellen Rechtsstreit: Die AOK Rheinland will die neuen Karten nur ausgeben, wenn Arztpraxen dazu verpflichtet werden, die entsprechende Technik einzurichten.

Besser als liegen lassen ist aber, gegen dieses neue elektronische Stück Plastik mit dem merkwürdigen Werbesprech-Titel „Gesundheitskarte“ aktiv zu werden. Das Projekt stand schon des öfteren auf der Kippe, und das Gesundheitsministerium wird sich auch weiterhin nicht so einfach von Rechtsfragen oder Kritik beirren lassen. Dabei sind die offiziell ausgegebenen Ziele des Vorhabens durchweg unsinnig, die damit verbundenen Kosten und Risiken dagegen gewaltig.

Funktionsweise

Die bisher von Krankenkassen ausgegebene „Krankenversichertenkarte“ dient vor allem dazu, sich gegenüber einem Arzt als Versicherter auszuweisen. Gespeichert sind darauf ausgewählte Informationen zur Person und zur Krankenkasse.

Weit mehr verbirgt sich hinter der eGK. Zu Beginn der scheibchenweisen Einführung dieser Karte können zusätzliche Informationen wie Daten zur Notfallversorgung und zur Unverträglichkeit von Medikamenten darauf gespeichert werden. Rezepte sollen nicht mehr in Papierform ausgestellt und eingelöst werden, sondern werden mit Hilfe der eGK als „elektronische Rezepte“ gespeichert. Auch Arztberichte sollen so papierlos transportiert werden. Als letzte Ausbaustufe ist eine umfassende „elektronische Patientenakte“ mit Laborbefunden, Röntgenbildern, Operationsergebnissen etc. geplant.

Da auf der neuen Karte selber wenig gespeichert werden kann, sollen die umfangreicheren Informationen auf zentralen Computern vorgehalten werden. Auf diese Server würde beispielsweise der Hausarzt – mit der eGK und einer PIN des Patienten – über eine verschlüsselte Internetverbindung zugreifen.

Offizielle Ziele

„Kosten reduzieren“ ist eine Parole, mit der das Vorhaben begründet wird. Allerdings kostet allein die Einführung der Karte einige Milliarden. Wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei mitteilte, sehen die Krankenkassen alleine für 2009 Investitionen von etwa 655 Millionen Euro vor. Und nicht nur die Einführung der eGK ist teuer, nach einer internen Kosten-Nutzen-Analyse wird auch der laufende Betrieb des Systems mehr kosten.

Zweites erklärtes Ziel der eGK ist es, die Behandlungssicherheit zu verbessern. Durch eine „einrichtungsübergreifende Informationsbereitstellung“ soll vermieden werden, dass unverträgliche Medikamente gegeben oder wegen fehlender Unterlagen falsche Maßnahmen ergriffen werden. Ärzte und Informatiker bezweifeln, dass so etwas in der Praxis auch funktioniert. Sie weisen auf die großen Risiken hin, die eine solche Abhängigkeit von der Technik mit sich bringen würde. Ein entsprechendes Stück Papier im Geldbeutel, soweit notwendig, dürfte sicherer und zweckmäßiger sein als ein Datensatz zur Notfallversorgung auf einer Chipkarte.

Biggest Brother

Grafik: http://www.stoppt-die-e-card.deDen vermeintlichen Vorteilen der eGK stehen massive Risiken gegenüber, vor allem aus Sicht des Datenschutzes. Eine zentrale „Superdatenbank“ aus intimsten persönlichen Informationen würde so entstehen. Natürlich wird versichert, dass die Informationen gesichert und der Zugriff darauf streng geregelt sein würde. Aber Regelungen lassen sich anpassen und Sicherheit ist relativ – außerdem kann niemand für alle garantieren, die Zugriff auf diese Daten haben werden. Und existiert einmal eine solche Datenbank, ist es für gewöhnlich nur eine Frage der Zeit, bis Ermittlungsbehörden, Ämter und andere entdecken, wie unerlässlich es ist, diese Informationen zu nutzen. In Österreich etwa gibt es schon seit einigen Jahren ein ähnliches, weniger anspruchsvolles System. Dort hat auch das Arbeitsamt („Arbeitsmarktservice“, AMS) Zugriff – auf „vermittlungsrelevante“ Daten. Anfang 2007 wurde öffentlich, dass der AMS solche Informationen an mögliche Arbeitgeber weitergegeben hat.

Neben dem Zugriff auf die Informationen wäre auch ihre Übertragung ein gewaltiges Sicherheitsrisiko. Ganz abgesehen von „undichten Stellen“ – es könnten nicht mehr nur wie bisher CDs mit Millionen von Adress- und Bankdaten am Schwarzmarkt landen, sondern auch DVDs mit Details über Abtreibungen, Infektionen, Psychotherapien usw.

Was tun?

Gegen die eGK haben sich über 40 Organisationen in der „Aktion: Stoppt die E-Card!“ zusammengetan. Die beteiligten Ärzte, Patienten, Datenschützer und andere erklären, dass das Vorhaben „mit aller Entschiedenheit abgelehnt werden wird“ und fordern einen „unabhängigen und demokratischen Diskussionsprozess in der Öffentlichkeit“. Laut der Webseite zur Aktion www.stoppt-die-e-card.de sind dort schon über 580.000 Unterschriften von Unterstützern eingegangen – was jeder nachholen sollte, der es bislang versäumt hat.

Der Chaos Computer Club (CCC) rät übrigens den Versicherten, ihrer Krankenkasse kein Foto zu schicken, zumindest kein biometrisch vermessbares. Bilder, wie sie etwa für Reisepässe vorgeschrieben sind, können die Kassen nicht verlangen. Dafür gibt es laut CCC keine gesetzliche Grundlage. Der Rat fürs Gesunheitskarten-Foto: „Der Kreativität sind also keine Grenzen gesetzt.“


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